Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt
Öffnungszeiten
Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27
Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 27
- Fax:
- 034425 271 87
- E-Mail:
- standesamt [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de