Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung. Wollen Sie jedoch Ihre Tätigkeit zusammen mit anderer Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ausüben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.

Zusätzlich muss die Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Partnerschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

  • Notariell beglaubigter Antrag mit Angabe von
    • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, in der Partnerschaft ausgeübter Beruf und Wohnort jedes Partners
    • Vertretungsmacht der Partner

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass jedes Gesellschafters
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Gewerbe / Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de

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