GeorgChristoph-Biller-Preis

Der Burgenlandkreis verleiht in diesem Jahr zum dritten Mal den „Georg-ChristophBiller-Preis“ in Anerkennung und Würdigung herausragender kultureller Leistungen zum Wohle des Burgenlandkreises. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Vorschläge bis zum 28. Februar 2025 schriftlich unter folgender Adresse einzureichen, wobei bereits im vergangenen Jahr eingereichte Vorschläge wieder eingesendet werden können:

elektronisch:hartmann.lion@blk.de

postalisch:
Amt für Bildung, Kultur und Sport                                                    
Kulturmanager Lion Hartmann
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg 

Die Vorschläge sollten fundierte Begründungen zu Leistungen sowie Veröffentlichungen und Beweise herausragender Leistungen beinhalten. Eine fünfköpfige Jury, bestehend aus Kulturdezernent Robert Assmann, dem Sonderbotschafter des Burgenlandkreises, Thomas Fritzsch, dem Leiter des Amtes für Bildung, Kultur und Sport, Robert Brückner, dem Kulturmanager des Burgenlandkreises, Lion Hartmann, und der Vorsitzenden des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses, Dr. Karin Reglich, wird im Sommer über die eingereichten Vorschläge beraten und mit Stimmenmehrheit entscheiden, welchem der Vorgeschlagenen der Preis zuerkannt wird.  

Hintergrund:
Der in Nebra geborene Georg-Christoph Biller (20.09.1955 - 27.01.2022) ist als national und international bekannte Persönlichkeit ein herausragender Botschafter für den Burgenlandkreis und würdigt mit seinem Namen die Preisträger. Er war von 1992 bis 2015 der 16. Thomaskantor nach Johann-Sebastian Bach und erhielt für diese Tätigkeit die Ehrenbürgerschaft der Stadt Nebra und den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland Erster Klasse.

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
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Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*
*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Online Beantragung eines Wahlscheins*

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