Gemeinde Wetterzeube

Ausschreibung von Wohnungen in der Gemeinde Wetterzeube

Wohnungsvermietungen

  • Die Gemeinde Wetterzeube vermietet ab sofort zwei gemütliche 2-Raumwohnungen
    in Wetterzeube, Schulstraße 12, DG in ruhiger Lage.
    Die Wohnungen verfügen über eine Größe von je 59,0 m², Bad mit Wanne u. WC, Küche u. Bad mit Fenster.
    Die Kaltmiete beträgt 295,00 € pro Monat zzgl. Betriebs- und Heizkosten.
    Als Sicherheit erhebt die Gemeinde Wetterzeube eine Kaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten.

          Anfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Wetterzeube Telefon: 036693 22 22 5 oder
          an die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, Telefon: 034425 414 - 61.

  • Die Gemeinde Wetterzeube vermietet ab sofort eine gemütliche 2-Raumwohnung in
    Wetterzeube OT Haynsburg,
    Gebind 17, 1. OG, in ruhiger Lage.
    Die Wohnung verfügt über eine Größe von 62,0 m², Bad mit Wanne u. WC, Küche u. Bad mit Fenster.
    Die Kaltmiete beträgt 288,30 € pro Monat zzgl. Betriebs- und Heizkosten.
    Als Sicherheit erhebt die Gemeinde Wetterzeube eine Kaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten.

Bewerbungen richten Sie bitte an die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, Liegenschaften,
Zeitzer Straße 15, 06722 Droyßig, Tel. 034425 414 - 13
oder an die Gemeinde Wetterzeube, Frau Hansen, Schulstraße 12, Telefon:  03 66 93 22 22 5

 

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*

Online Beantragung eines Wahlscheins*

*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: Bitte beachten Sie,
dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen.
Dies wird frühestens ab dem 03.02.2025 sein.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits wie gewohnt möglich.

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