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Ab sofort auch online: Anmeldungen zur Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetall bei der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR

Sie möchten Ihren Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall zur Abholung anmelden und haben die Telefon-Sprechzeit knapp verpasst? Oder Sie haben nur abends die Ruhe und Zeit für Ihre Erledigungen? Dies sollte kein Problem mehr sein, denn die AW SAS - AöR bietet neben der Möglichkeit der telefonischen Anmeldung auch die Anmeldung im Internet an. Nutzen Sie den Service des Online-Formulars auf der Internetseite www.awsas.de, um ganz bequem und jederzeit Ihren Abholtermin für Sperrmüll, Elektroaltgeräte oder Altmetall zu vereinbaren. Der Schnellzugriff „Sperrmüll online“ auf der Startseite führt Sie direkt zum Eingabeformular. Sollten Sie Fragen beim Ausfüllen haben, wenden Sie sich bitte an das Sperrmüll-Telefon 034445 223-41 im Rahmen der regulären Telefonsprechzeiten.

Bitte beachten Sie: Änderungen zu Ihrem bestehenden Abholtermin oder eine Stornierung können weiterhin ausschließlich telefonisch während der allgemeinen Telefonsprechzeiten unter Telefon 034445 223-44 vorgenommen werden.

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AW SAS AöR - Digitale Tourenpläne mit Erklärung
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Abfalltourenplan 2023
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© Andreas Huhnstock E-Mail

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Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
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Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*
*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Online Beantragung eines Wahlscheins*

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