06724 Bröckau
OT Nißma
Kiefernweg 10
Was wir für unsere Mitglieder tun?
Wir helfen Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen, Unterhaltsempfängern, etc. im Rahmen einer Mitgliedschaft und gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei der Einkommensteuererklärung.
Auch bei Miet-, Spekulations- Kapital-, und sonstigen Einkünften, wenn diese Einnahmen 9.000/ 18.000 € (Alleinstehende/ Ehepaare) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Wir beraten sie auch in Kindergeldsachen.
Wir beantragen für Sie Lohnsteuerermäßigung, Baukindergeld, Eigenheim- und Investitionszulage.