Veröffentlichung von Daten im Amtsblatt (Ehe- und Altersjubilare)
Veröffentlichung von Daten im Amtsblatt (Ehe- und Altersjubilare)
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen ergeben. Durch die Gesetzesänderung ist es erforderlich, dass für eine Veröffentlichung eine Zustimmung vorliegen muss
(Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung).
So werden ab sofort im „Forstkurier“ Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag sowie Ehejubiläen ab 50. Ehejubiläum nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies gleichzeitig bedeutet, dass ohne Zustimmung auch eine Gratulation durch die Gemeinde (Bürgermeister) nicht mehr erfolgt. Ebenso werden wir die Daten nicht mehr an die Tageszeitung zur dortigen Veröffentlichung weitergeben.
Sollten Sie auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels eines Vordruckes, welchen Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst abrufen können oder im Einwohnermeldeamt in Droyßig oder Bürgerbüro in Droßdorf erhältlich ist. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder widerrufen.