Organspendeausweis schafft Klarheit
Ein Organspendeausweis, der die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert, schafft Klarheit. Fehlt ein Organspendeausweis, müssen in der akuten Situation, das heißt bei der Feststellung des Vorliegen des Hirntodes, die Angehörigen entscheiden, ob eine Organ- und Gewebeentnahme erfolgen soll oder nicht.
Der Organspendeausweis ermöglicht also der oder dem Einzelnen, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Außerdem entlastet er die Angehörigen in einer ohnehin sehr belastenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung.
Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen/Besondere Hinweise" kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.
Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.
Keine Entscheidung auf Lebenszeit Dabei muss niemand fürchten, sich endgültig festzulegen.
Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten.
Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festhalten werden.
Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.
Der beste Aufbewahrungsort:
Es ist ratsam, den Organspendeausweis mit sich zu tragen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall schaut das Rettungspersonal zunächst in die Personalpapiere, um die Angehörigen verständigen zu können.
Organspendeausweise zum ausfüllen erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt in Droyßig.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.organspende-info.de