Familien- und Sozialpass

Der Verbandsgemeinderat Droyßiger - Zeitzer Forst hat in seiner Sitzung am 26.06.2013 die Richtlinie zum Umgang mit dem Familien- und Sozialpass der Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst beschlossen (veröffentlicht am 26.07.2013 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst "Forstkurier" Nr. 07):
Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie unter dem Punkt "Sozialpass" unserer Internetseite.

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig

Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
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