Burgenlandkreis bietet Telefonberatung zum Tag der gesunden Ernährung an

Im Rahmen des bundesweiten Tages der gesunden Ernährung führt das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises am 7. März 2025 eine Telefonberatung für Fragen  rund um das Thema gesunde Ernährung durch.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der Aktion teilzunehmen. In der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr steht Ernährungswissenschaftlerin Justine Gehauf telefonisch unter:
03445 73 - 1748 für Fragen zur Verfügung.
Wie lässt sich eine gesunde Ernährung im Alltag umsetzen? Ist Fett grundsätzlich schlecht? Was sind Ballaststoffe und wo kommen sie vor? Ist Dinkel gesünder als Weizen? Diese und weitere Fragen können gestellt werden.
Hintergrund: Zum 28. Mal findet in diesem Jahr der Tag der gesunden Ernährung statt. Der bun-
desweite Aktionstag wird vom Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED) veranstaltet. Ziel ist es, dem Thema gesunde Ernährung mehr Aufmerksamkeit zu schenken und Bürgerinnen und Bürger für eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren. Denn: Eine ausgewogene Ernährung fördert Gesundheit, allgemeines Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit und trägt zur Vorbeugung bestimmter Erkrankungen wie Adipositas, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Pressestelle - Christina Vater
Telefon: 03445 73-1004
E-Mail: pressestelle@blk.de

Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
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Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


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*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

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