Informationen zum vereinfachten Verfahren gemäß § 54 Satz 2 KVG LSA (Umlaufbeschlussverfahren)
Informationen zum vereinfachten Verfahren gemäß § 54 Satz 2 KVG LSA (Umlaufbeschlussverfahren)
Das Ministerium für Inneres und Sport hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage von § 143 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) mit Wirkung vom 23.03.2020, zunächst bis 30.04.2020, eine Befreiung von Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes erteilt. Das heißt, dass dringende Angelegenheiten der Verbands- und Mitgliedsgemeinden, die keinen Aufschub dulden, ausnahmsweise im vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden.
Sofern die Verbandsgemeinde und die Mitgliedsgemeinde davon Gebrauch machen, erfolgen die entsprechenden Bekanntmachungen dazu ab sofort auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst unter www.vgem-dzf.de/
gez. Kraneis
Verbandsgemeindebürgermeister
Gemeinde Droyßig
Gemeinde Gutenborn
Gemeinde Kretzschau
Gemeinde Schnaudertal
Gemeinde Wetterzeube
Verbandsgemeinde 13.12.2021