Informationen zum vereinfachten Verfahren gemäß § 54 Satz 2 KVG LSA (Umlaufbeschlussverfahren)

Informationen zum vereinfachten Verfahren gemäß § 54 Satz 2 KVG LSA (Umlaufbeschlussverfahren)

Das Ministerium für Inneres und Sport hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage von § 143 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) mit Wirkung vom 23.03.2020, zunächst bis 30.04.2020, eine Befreiung von Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes erteilt. Das heißt, dass dringende Angelegenheiten der Verbands- und Mitgliedsgemeinden, die keinen Aufschub dulden, ausnahmsweise im vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden.

Sofern die Verbandsgemeinde und die Mitgliedsgemeinde davon Gebrauch machen, erfolgen die entsprechenden Bekanntmachungen dazu ab sofort auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst unter www.vgem-dzf.de/

gez. Kraneis
Verbandsgemeindebürgermeister

Gemeinde Droyßig
Gemeinde Gutenborn
Gemeinde Kretzschau
Gemeinde Schnaudertal
Gemeinde Wetterzeube
Verbandsgemeinde  13.12.2021

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig

Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
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